{„type“:“Feature“,“properties“:{„fid“:295,“Nummer“:“P038″,“Typ_lang“:“Verbot für Fahrzeuge aller Art (VZ 250) für Radverkehr freigeben“,“Typ_kurz“:“VRF“,“Zustand“:“Die Beschilderung mit Verkehrszeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ schließt den Radverkehr aus.“,“Beschreibung“:“Ersetzen durch Verkehrszeichen 260 „Verbot für Kfz“ oder Ergänzung des Zusatzzeichens 1022-10 „Radverkehr frei“.“,“Begründung“:“Die Verbindung ist Teil des Radverkehrsnetzes. Nicht ortskundige Radfahrende werden abgehalten die Radverbindung zu nutzen. Eine durchgehend korrekte Beschilderung führt generell zu einer höheren Regelakzeptanz.“,“Sonstiges“:“Die Landwirtschaft ist in allen Planungsschritten zu beteiligen.“,“Umsetzungstyp“:null,“Sofortprogramm“:null,“Foto 1″:“870″,“Foto 2″:null,“Straße“:null,“Verkehrsmengen“:null,“Baulast“:“Kommune“,“Gebietskörperschaft 1″:“Leinsweiler“,“Gebietskörperschaft 2″:null,“Netzkategorie_Rad“:“Radhauptverbindung“,“Netzkategorie_Fuss“:null,“Verbindung“:null,“Schulverbindung“:null,“B+R – Verbindung“:null,“Freizeitverbindung“:null,“Sensibler Bereich“:null,“Schutzgebiete“:null,“Handlungsfeld“:“{\“Radverkehr\“}“,“Musterlösung 1″:“VVS_01″,“Musterlösung 2″:null,“Musterlösung 3″:null,“MDB“:null,“Meldungen (1. OB)“:null,“Likes (2. OB)“:null,“Dislikes (2. OB)“:null,“Differenz (2. OB)“:null,“Verkehrssicherheit-Ist“:null,“Verkehrssicherheit-Soll“:null,“Fahrkomfort-Ist \/ Barrierefreiheit-Ist“:null,“Fahrkomfort-Soll \/ Barrierefreiheit-Soll“:null,“Direktheit-Ist“:null,“Direktheit-Soll“:null,“Potenzial_Rad“:null,“Priorität (Wert)“:null,“Priorität (A-D)“:null,“Priorität (Manuell)“:null,“Kostenrahmen“:null,“Kosten-Wirksamkeits-Verhältnis“:null,“Notiz intern“:null,“Potenzial_Fuss“:null},“geometry“:{„type“:“Point“,“coordinates“:[8.0232533484096872911095488234423100948333740234375,49.18053893379308050270992680452764034271240234375]}}

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Ein Kommentar

  • Diese Querung über die viel befahrene „Weinstraße“ wird von Fußgängern Anwohnern, Wanderern sowie von Hotelgästen des ****Viersternehotels Leinsweilerhof oft genutzt. Sehr gefährliche Situation, da an dieser Stelle für den Autoverkehr Tempo 70 erlaubt ist. Anhöhen und Kurven machen die Verkehrssituation zudem sehr unübersichtlich. Zwischen ****Hotel und Ortseingang Leinsweiler müsste maximal Tempo 50 erlaubt sein. Zumal die Ortsgemeinde Leinsweiler Temp 30 innerorts anstrebt.

    Eine Verkehrsschau wurde vom Ortsgemeinderat beantragt – unter Beteiligung des LBM. Diese Verkehrsschau kann jedoch derzeit wegen Personalproblemen nicht durchgeführt werden.

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